Alte Münzen bei der SNB einlösen
Münzen, die nicht mehr gesetzliches Zahlungsmittel sind, heissen „ausser Kurs gesetzt“. Mit manchen davon kann man nicht mehr bezahlen, die Schweizerische Nationalbank (SNB) tauscht sie aber zum Nennwert um. Das ist wichtig, weil es eine Untergrenze für den Wert setzt.
Wichtig: Die folgenden Angaben fassen zusammen, was wir aus den Informationen der SNB zu abgenutzten und ausser Kurs gesetzten Münzen entnommen haben (Stand Oktober 2026). Massgebend sind die aktuellen Angaben auf snb.ch. Bitte prüfen Sie dort vor einem Umtausch Fristen, Abgabestellen und Öffnungszeiten.
Übersicht
| Münzen | Umtausch bei der SNB |
|---|---|
| Silbermünzen zu ½, 1, 2 und 5 Franken, 1971 ausser Kurs gesetzt | zum Nennwert, ohne zeitliche Begrenzung |
| 1 Rappen | zum Nennwert, nur noch bis 31. Dezember 2026 |
| 2 Rappen | nicht mehr; die Umtauschfrist endete am 30. Juni 1979 |
Silbermünzen: Nennwert ist die Untergrenze
Die Silbermünzen wurden 1971 ausser Kurs gesetzt. Die SNB tauscht sie weiterhin zum aufgeprägten Wert um, also einen Fünfliber gegen 5 Franken. Je nach Silberpreis ist das Silber darin mehr wert als der Nennwert. Vergleichen Sie deshalb vor einem Umtausch: Wie man den Silberwert berechnet, steht im Ratgeber Was ist ein Silber-Fünfliber wert?. Bei seltenen Jahrgängen kann zudem ein Sammlerwert dazukommen – diese Stücke vorher von einem Händler prüfen lassen.
1 Rappen: Frist bis Ende 2026
Wer noch Einräppler besitzt und sie umtauschen möchte, muss sich beeilen: Laut SNB ist das nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Danach haben sie keinen Nennwert mehr. Einzelne Jahrgänge mit kleiner Prägezahl können für Sammler interessant sein; ein Blick in den Ratgeber Seltene Jahrgänge lohnt sich vorher.
2 Rappen: kein Umtausch mehr
Zweiräppler tauscht die SNB nicht mehr um. Ihr Wert ergibt sich nur noch aus einem allfälligen Sammlerinteresse; Bronze oder Zink sind als Metall kaum etwas wert. Im Bericht zählen sie deshalb ohne Nennwert.
Und die neueren Münzen?
Die Münzen aus Kupfernickel ab 1968 sind in aller Regel weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel und können normal verwendet oder bei einer Bank eingezahlt werden. Ob eine bestimmte ältere Rappen-Münze noch gilt, sehen Sie auf snb.ch.
Wie läuft ein Umtausch ab?
Den Umtausch wickelt die SNB ab. Wo genau, zu welchen Zeiten und ob grössere Mengen angemeldet werden müssen, entnehmen Sie bitte den aktuellen Angaben auf snb.ch. Beim Umtausch erhalten Sie immer nur den Nennwert, nie den Silberwert.
Quelle: Schweizerische Nationalbank, „Abgenutzte und ausser Kurs gesetzte Münzen“ (snb.ch). Silberjahrgänge: Swissmint, Prägeliste 2026.