Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 19. Oktober 2026
1. Anbieter und Geltung
Diese Bedingungen gelten für alle Bestellungen über die Website numoteca.ch bei Numoteca, Erwin Fries, Hofmatt 9, 6332 Hagendorn, Schweiz, E-Mail: info@numoteca.ch („numoteca“, „wir“).
2. Leistungen
Sammlungs-Bericht
Anhand der von Ihnen gesendeten Fotos von Albumseiten erfassen wir jede lesbare Schweizer Umlaufmünze (1 Rappen bis 5 Franken, ab 1850) mit Nominal und Jahrgang. Pro Münze nennt der Bericht Metall und Feinsilbergehalt laut Swissmint sowie den höheren der beiden Werte Nennwert und Altsilberwert, mit dem Datum des verwendeten Silberpreises. Jahrgänge mit kleiner Prägezahl werden markiert. Unlesbare Münzen werden als unlesbar ausgewiesen. Lieferung als PDF per E-Mail.
Express-Leseprüfung
Wie der Sammlungs-Bericht, bevorzugt bearbeitet. Zusätzlich prüfen wir von Hand am Foto nach: alle Münzen, deren Jahrgang nicht sicher gelesen wurde, sowie alle Silber- und Billonmünzen, die Übergangsjahre 1967/68 und Jahrgänge mit kleiner Prägezahl. Im Bericht steht, wann die Prüfung erfolgte und ob Münzen offen blieben. Die Express-Leseprüfung ist eine Leseprüfung und kein Gutachten.
Zusatzangebote
Die Zusatzangebote beruhen auf derselben Erfassung der Münzen wie der Sammlungs-Bericht. Digitales Blätteralbum, Jahrgangs-Geschenk und Versicherungs-Inventar können nur zusammen mit dem Sammlungs-Bericht bestellt werden, auch zusammen mit der Express-Leseprüfung oder dem Erbenpaket, die den Bericht enthalten. [PLATZHALTER: Lieferfrist der Zusatzangebote nennen.]
- Erbenpaket: der Sammlungs-Bericht, dazu ein rechnerischer Vorschlag zur Aufteilung der Münzen nach Wert auf 2 bis 5 Erbinnen und Erben, der Wert der Sammlung per Stichtag (Datum nach Ihrer Angabe, als Grundlage für ein Erbschaftsinventar) und eine Liste der Münzen, die die Schweizerische Nationalbank zum Nennwert umtauscht. Das Erbenpaket ist keine Rechts-, Steuer- oder Erbschaftsberatung.
- Digitales Blätteralbum: Ihre fotografierten Albumseiten zum Durchblättern, nach Wahl auch als aufgewertete Fassung mit freigestellten Münzen. Lieferung als eine Datei, die ohne Internetverbindung funktioniert. Wir stellen das Album nicht online.
- Jahrgangs-Geschenk: Karten mit Münzen aus Ihrer Sammlung zu Jahrgängen, die Sie angeben (z. B. Geburts- oder Hochzeitsjahre).
- Versicherungs-Inventar: Liste der erfassten Münzen mit einem Foto pro Münze und dem Gesamtwert (Nennwert bzw. Altsilberwert) mit Datum. Ob und in welchem Umfang eine Versicherung die Sammlung deckt, ist Sache Ihres Versicherungsvertrags.
- Weitersammeln-Abo: noch nicht erhältlich. [PLATZHALTER: Leistung, Laufzeit und Kündigung vor dem Start regeln.]
Was wir nicht leisten
- keine Echtheitsprüfung, keine Bestimmung von Erhaltung, Varianten oder Fehlprägungen
- keine Sammler- oder Marktpreise und keine Schätzung eines Verkaufserlöses
- keine Empfehlung zu Verkauf, Einschmelzen oder Aufbewahrung; vor einem Verkauf empfehlen wir, einen Händler zu fragen
- kein Ankauf, Verkauf oder Vermittlung von Münzen
- keine Bewertung von Gedenkmünzen, Goldmünzen und ausländischen Münzen
3. Vertragsschluss und Ablauf
Der Vertrag kommt mit Ihrer Zahlung zustande. Danach senden Sie uns die Fotos per E-Mail. Die Bearbeitungszeit beginnt, sobald Zahlung und brauchbare Fotos vorliegen. Lieferfrist der Express-Leseprüfung: siehe Ziffer 4. Den Sammlungs-Bericht liefern wir in 2 Arbeitstagen. Sind Fotos unscharf oder unvollständig, bitten wir Sie einmal um neue Fotos.
4. Preise und Zahlung
Sammlungs-Bericht: CHF 29. Express-Leseprüfung: CHF 79. Erbenpaket: CHF 49. Digitales Blätteralbum: CHF 19. Jahrgangs-Geschenk: CHF 9. Versicherungs-Inventar: CHF 15. Weitersammeln-Abo (noch nicht erhältlich): CHF 24 pro Jahr. Alle Preise in Schweizer Franken. Keine MWST, da nicht mehrwertsteuerpflichtig. Zahlung im Voraus über Stripe, mit Karte oder TWINT.
Grösse der Sammlung, gezählt in Albumseiten. 1 Albumseite = 1 Blatt: Vorder- und Rückseite zählen zusammen als eine Seite. Bei Etuis und Legeblättern zählt jedes Foto als eine Seite.
- Sammlungs-Bericht: Bis 20 Albumseiten. Je angefangene weitere 10 Seiten + CHF 10. Lieferung in 2 Arbeitstagen. Über 40 Seiten: Offerte nach den ersten Fotos.
- Express-Leseprüfung: Bis 10 Albumseiten. Je angefangene weitere 10 Seiten + CHF 35. Lieferung bis 10 Seiten in 1 Arbeitstag, darüber in 2 Arbeitstagen. Über 40 Seiten: Offerte nach den ersten Fotos.
- Erbenpaket: Bis 20 Albumseiten. Je angefangene weitere 10 Seiten + CHF 10. Über 40 Seiten: Offerte nach den ersten Fotos.
Den Endpreis nennen wir Ihnen vor der Zahlung. Haben Sie weniger Seiten bezahlt als Sie senden, melden wir uns vor der Bearbeitung.
5. Widerruf und Rückerstattung
Das Schweizer Recht sieht für solche Online-Bestellungen kein allgemeines Widerrufsrecht vor. Wir erstatten den vollen Preis zurück, wenn wir den Bericht nicht liefern können, zum Beispiel weil auf den Fotos keine Münze lesbar ist und auch neue Fotos nicht weiterhelfen. Solange wir mit der Bearbeitung noch nicht begonnen haben, können Sie die Bestellung per E-Mail kostenlos stornieren.
6. Ihre Mitwirkung
Sie senden nur Fotos, die Sie senden dürfen, und nur von Münzen und Albumseiten. Die Münzen bleiben bei Ihnen; Sie senden uns keine Münzen.
7. Sorgfalt und Gewährleistung
Wir erstellen den Bericht sorgfältig. Jahreszahlen werden mit Unterstützung einer KI gelesen; Lesefehler sind möglich, besonders bei abgenutzten Münzen oder spiegelnden Albumfolien. Unsichere Lesungen kennzeichnen wir. Melden Sie uns einen Lesefehler innert 30 Tagen nach Lieferung, berichtigen wir den Bericht kostenlos. Der Silberpreis im Bericht gilt für das genannte Datum; Silberpreise schwanken.
8. Haftung
Wir haften für Schäden, die wir absichtlich oder grobfahrlässig verursachen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig (Art. 100 OR), auf den bezahlten Preis beschränkt. Der Bericht nennt keine Markt- oder Sammlerpreise; holen Sie vor einem Verkauf die Einschätzung eines Händlers ein.
9. Datenschutz
Wie wir Ihre Daten und Fotos bearbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zug, soweit nicht zwingende Bestimmungen, etwa zum Gerichtsstand für Konsumentinnen und Konsumenten, etwas anderes vorsehen.