Münzalbum geerbt – was tun?
In vielen Schweizer Haushalten liegt irgendwo ein Album mit alten Münzen: Fünfliber, Zweifränkler, Rappen aus verschiedenen Jahrzehnten. Nach einem Todesfall stellt sich die Frage, was es wert ist und was damit geschehen soll. Die gute Nachricht: Es eilt nicht. Münzen verderben nicht, und der Nennwert der meisten alten Franken-Münzen verfällt nicht.
1. Nichts überstürzen
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – weder von Inseraten („Wir kaufen Ihre Münzen sofort“) noch von Besuchen an der Haustür. Ein seriöser Überblick braucht einen ruhigen Abend, keinen schnellen Entscheid. Wenn mehrere Erbinnen und Erben beteiligt sind, hilft eine gemeinsame, neutrale Grundlage.
2. Münzen nicht reinigen
Dunkle Patina gehört zu alten Silbermünzen. Reinigen, Polieren oder Tauchbäder hinterlassen Kratzer und können einen allfälligen Sammlerwert zerstören. Am besten bleiben die Münzen in ihren Albumtaschen. Wenn Sie eine Münze herausnehmen, fassen Sie sie am Rand an.
3. Einen Überblick verschaffen
Für eine erste Einschätzung brauchen Sie nur zwei Angaben pro Münze: die Münzsorte, auch Nominal genannt (zum Beispiel 2 Franken), und die Jahreszahl.
- Sortieren Sie nach Nominal und zählen Sie, wie viele ½-, 1-, 2- und 5-Franken-Stücke bis 1967 und wie viele ab 1968 geprägt wurden. Die älteren sind aus Silber; beim Fünfliber ist auch der Jahrgang 1969 aus Silber (Details im Ratgeber Welche Schweizer Münzen sind aus Silber?).
- Notieren Sie auffällig alte Stücke (vor 1900) und Jahrgänge, die nur einmal vorkommen.
- Rappen-Münzen enthalten kein Silber; sie zählen zum Nennwert.
Die Zahlen tragen Sie in den Gratis-Rechner ein. Er zeigt, wie viel Silber im Album steckt und in welcher Spanne der Wert aus Nennwert und Silber liegt. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
4. Besondere Stücke erkennen
Einzelne Jahrgänge wurden nur in kleiner Stückzahl geprägt. Welche das laut Swissmint sind, steht im Ratgeber Seltene Jahrgänge. Eine kleine Prägezahl ist ein Grund, genauer hinzuschauen – aber noch keine Garantie für einen hohen Preis. Gedenkmünzen, Goldmünzen und ausländische Münzen gehören nicht zu den Umlaufmünzen; für sie gelten andere Regeln.
5. Entscheiden – in Ruhe
Wenn Sie wissen, was im Album ist, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Wir empfehlen keine davon:
- Das Album als Erinnerung behalten oder unter den Erben aufteilen.
- Nicht-silberne, ausser Kurs gesetzte Münzen bei der Nationalbank zum Nennwert umtauschen (siehe SNB).
- Verkaufen: Fragen Sie vorher einen Münzhändler, am besten mehrere, und lassen Sie sich ein Angebot schriftlich geben. Vergleichen Sie es mit dem Silbergehalt.
Wir beraten nicht zu Recht und Steuern. Rechtliche Fragen zur Erbteilung, zum Inventar oder zu Steuern klärt eine Fachperson wie eine Notarin, ein Treuhänder oder die Steuerverwaltung Ihres Kantons.
Wenn Sie es genau wissen wollen
Wenn Ihnen das Zählen zu aufwendig ist, erfasst numoteca jede Münze anhand von Fotos der Albumseiten und liefert einen Bericht mit Nominal, Jahrgang, Silbergehalt und Wert jeder Münze. Die Münzen bleiben dabei bei Ihnen. Mehr im Angebot.
Bei mehreren Erbinnen und Erben gibt es das Erbenpaket: der Bericht, dazu ein Rechenvorschlag für die Teilung, der Wert per Stichtag fürs Inventar und eine Liste für den Umtausch bei der SNB. Es ersetzt keine Beratung durch eine Fachperson.